Die theoretische Ausbildung
Ich biete den theoretischen Unterricht in Bad Oeynhausen im Südbahnhof und in Bad Oeynhausen-Wulferdingsen jeweils zweimal wöchentlich an, damit Du auf die theoretische Prüfung umfassend vorbereitet bist.
Die Anzahl der Theorieunterrichte richtet sich nach der Führerscheinklasse. Für die Klasse B beispielsweise werden 14 Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) benötigt. Der Inhalt der Unterrichtsthemen ist in amtlichen Lehrplänen geregelt. Diese Lehrpläne hängen in meinen Fahrschulräumen aus. Selbstverständlich kannst Du - ohne weitere Kosten - an zusätzlichen Theoriestunden teilnehmen, bis Du Dich für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung sicher genug fühlst.
Voraussetzung für die theoretische Prüfung ist , dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Theoriestunden absolviert worden sind und die Prüfgebühr beim TÜV bezahlt ist (dies gilt auch für die praktische Prüfung). Bei den Prüfungen handelt es sich um Multiple-Choice-Tests. Die Anzahl der erlaubten Fehlerpunkte für eine bestandene Prüfung hängt von der jeweiligen Führerscheinklasse ab. Für die Absolvierung der theoretischen Prüfung ist ausreichend Zeit vorhanden.
Die praktische Ausbildung
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrer-verbände. Sie besteht aus Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Sonderfahrten (Überland-, Beleuchtungs- und Autobahnfahrten). Zum Schluß schließt sich die Reifestufe an - auch als Vorbereitung für die Prüfung.Während der Fahrstunden wird der Umgang mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr geübt.
Die Anzahl der benötigten Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen hängt von den jeweiligen Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften über die Anzahl der Fahrstunden, also keine sogenannten "Pflichtstunden". Es ist jedoch festgelegt, welche Fertigkeiten vermittelt werden müssen. Ob und wann dieses Ziel erreicht ist, kann nur der Fahrlehrer entscheiden, da er die Verantwortung trägt. Die einzelnen Ausbildungsstufen dürfen lt. Gesetzgeber nur in der genannten Reihenfolge stattfinden.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung absolviert werden. Ein Mitarbeiter des TÜV führt die Prüfung mit dem Fahrschulfahrzeug durch. Die Dauer der Prüfungsfahrt ist gesetzlich vorgeschrieben und in den einzelnen Führerscheinklassen unterschiedlich. Der Ablauf der Prüfungsfahrt wird durch den Prüfer bestimmt. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann der Prüfer die Prüfung vorzeitig beenden.
Eine nicht bestandene theoretische oder praktische Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.