Die Fahrschule W. Meinert bietet die Ausbildung in folgenden Klassen an:
- Klasse B: Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A)
(ab 18 J.) - bis 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
- Klasse BE: Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
mit (Sattel-)Anhänger
- bis 3500 kg
- Klasse B96: Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
mit Anhänger
- über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)
Erwerb durch Fahrerschulung - keine Prüfung
- Begleiten-
des Fahren
ab 17
- Klasse AM: 1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
(ab 16 J.) - bis 45 km/h
- bis 50 ccm (Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder und
3. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
- bis 45 km/h
- bis 50 ccm (Fremdzündungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor / anderer
Verbrennungsmotor)
- Klasse A1: 1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
(ab 16 J.) - bis 125 ccm
- bis 11 kW
(Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,1
kW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 ccm
- bis 15 kW
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 ccm
- bis 15 kW
- Klasse A 2: Krafträder (auch mit Beiwagen)
(ab 18 J.) - bis 35 kW
(Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,2 kW/kg)
- Klasse A: 1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
(ab 24 J. - über 45 km/h
oder Vorbesitz - über 50 ccm
2 J. A 2) 2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 ccm
- über 15 kW (ab 21 J.)
- Klasse L: 1. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
(ab 16 J.) - bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
(bis 25 km/h)
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
- Mofa: Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor und
Roller
(ab 15 J.) - bis 25 km/h
- bis 50 ccm
In den Zweiradklassen A1 und A2 ist für den jeweiligen Aufstieg in die nächst höhere Klasse nur eine praktische Prüfung vorgesehen. Erfahrungsgemäß
ist nur eine geringe Anzahl Fahrstunden erforderlich für die Personen, die tatsächlich 2 Jahre Fahrpraxis haben.