Fahrschule W. Meinert
Fahrschule W. Meinert

Warnwestenpflicht zum 01.07.2014

 

 

Seit dem 1. Juli 2014 besteht in Deutschland die allgemeine Warnwestenpflicht.

In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein.

Die Weste (rot, gelb oder orange) muss DIN EN 471 bzw. EN ISO 20471 2014 entsprechen.

 

Führerscheinreform 19.01.2013 (Zweiradklassen)

 

 

Mit Einführung der Führerscheinreform vom 19. Januar 2013 haben Personen, die vor dem 1. April 1980 die Fahrerlaubnis Klasse 3 erworben haben, die Möglichkeit, ohne theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung sowie ohne Sonderfahrten die Fahrerlaubnis Klasse A2 zu erwerben.

 

Für die Personen mit Fahrpraxis ist in der Regel eine geringe Anzahl Fahrstunden erforderlich.

 

 

 

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Fahrschule W. Meinert

Unterrichtsräume:
 

Im Südbahnhof

Weserstraße 7

32545 Bad Oeynhausen

 

Wulferdingsen

Bergkirchener Straße 250

32549 Bad Oeynhausen

 

Telefon: +49 5734 3179

Telefax: +49 5734 3179

Mobil:     0171 / 4757962

 

Unterrichtszeiten

Südbahnhof

 

Montags + Mittwochs

19:30 bis 21:00 Uhr

 

Unterrichtszeiten

Wulferdingsen

 

Montags

17:30 bis 19:00 Uhr


Donnerstags

19:30 bis 21:00 Uhr

 

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