Seit dem 1. Juli 2014 besteht in Deutschland die allgemeine Warnwestenpflicht.
In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein.
Die Weste (rot, gelb oder orange) muss DIN EN 471 bzw. EN ISO 20471 2014 entsprechen.
Mit Einführung der Führerscheinreform vom 19. Januar 2013 haben Personen, die vor dem 1. April 1980 die Fahrerlaubnis Klasse 3 erworben haben, die Möglichkeit, ohne theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung sowie ohne Sonderfahrten die Fahrerlaubnis Klasse A2 zu erwerben.
Für die Personen mit Fahrpraxis ist in der Regel eine geringe Anzahl Fahrstunden erforderlich.
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Ich freue mich, Dich auf meiner neuen Homepage begrüßen zu können. Hier erfährst Du vieles über meine Fahrschule!