Wo wird der Führerschein mit 17 anerkannt?
Der Führerschein mit 17 gilt in ganz Deutschland. Außerhalb Deutschlands gilt die Fahrerlaubnis nicht, der Fahrer muss also spätestens vor der Grenze gewechselt werden.
Wer darf Begleitperson sein?
Grundsätzlich darf der Pkw nur in Begleitung mit einer der vorgeschlagenen und genehmigten Begleitpersonen gefahren werden.
Bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung müssen diese Personen namentlich festgelegt und eingetragen werden.
Wieviele Begleitpersonen sind möglich?
Die Anzahl ist nicht begrenzt.
Welche Voraussetzungen müssen die Begleitpersonen erfüllen?
- Mindestalter 30 Jahre
- Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (früher Klasse 3) sein.
- Bei Erteilung der Prüfbescheinigung darf höchstens ein Punkt in Flensburg registriert sein.
- Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer, d. h. sie darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern sollte nur als Berater mitfahren.
Welche Promille-Grenze gilt?
Für den Fahrer liegt die Promillegrenze bei 0,0; für die Begleitperson gelten die 0,5 Promille-Grenze sowie die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.
Sind die Führerscheinklassen L und AM ebenfalls enthalten?
Mit der Klasse B erhält der Fahrschüler natürlich auch die Klassen L und AM, welche ohne Begleitperson geführt werden dürfen.
Was gilt für die Probezeit?
Die Probezeit beginnt wie beim "normalen" Führerschein Klasse B ab dem Tag, an dem der Fahrschüler den Führerschein erhält, und läuft zwei Jahre.
Wie verläuft die Ausbildung?
Ausbildung und Prüfung entsprechen dem "normalen" Führerschein Klasse B, der Fahrschüler wird also frühestens 3 Monate vor seinem 17. Geburtstag zur theoretischen Prüfung und einen Monat vorher zur praktischen Prüfung zugelassen.
Wann kann man beginnen?
Die Ausbildung und Antragstellung zum Führerschein darf sechs Monate vor dem 17. Geburtstag erfolgen.
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